Weitere Informationen über Giese Rechtsanwälte
Giese, Rechtsanwälte, Rechtsanwalt, und zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwältin Windus sind in der Anwaltskanzlei bzw. Rechtsanwaltsbüro mit Geschäftshauptsitz in Emden und einer Zweigstelle in Aurich, Ostfriesland, Niedersachsen tätig. Der Anwalt und die Anwältin bzw. die Anwälte sind im gesamten Bundesgebiet tätig, im Nordwesten Deutschlands, jedoch mit Schwerpunkt in Ostfriesland und ostfriesische Inseln. So treten sie neben dem Amtsgericht Emden und dem Arbeitsgericht Emden auch in Norden, der Stadt Norden beim Amtsgericht Norden, in Aurich bei dem Amtsgericht Aurich, dem Landgericht Aurich und dem Sozialgericht Aurich, in Esens, in Wittmund, dem Amtsgericht Wittmund, Jever, dem Amtsgericht Jever, Wilhelmshaven, dem Amtsgericht Wilhelmshaven und Arbeitsgericht Wilhelmshaven, Oldenburg, dem Amtsgericht Oldenburg, Landgericht Oldenburg, Verwaltungsgericht Oldenburg, OLG bzw. Oberlandesgericht Oldenburg, Arbeitsgericht Oldenburg, in Leer dem Amtsgericht Leer, in Papenburg dem Amtsgericht Papenburg, in Osnabrück dem Sozialgericht Osnabrück, Amtsgericht Osnabrück und Landgericht Osnabrück, in Vechta dem Amtsgericht Vechta, in Meppen dem Amtsgericht Meppen und Arbeitsgericht Lingen. Weitere vorrangige Berufungsinstanzen neben den oben aufgeführten Landgerichten sind das Landesarbeitsgericht, vorwiegend Hannover und des Oberverwaltungsgericht Lüneburg. In den Revisionsinstanzen sind wir vorwiegend bei dem Oberlandesgericht Oldenburg und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen in Karlsruhe und dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig. Unsere Mandanten kommen vorwiegend aus den oben genannten Städten, Landkreisen und Gemeinden aber auch aus Wiesmoor, Großefehn, Moormerland, Südbrookmerland, Moordorf, Ihlow, Ihlowerfehn, Marienhafe, Riepe, Westerholt, Hage, Großheide, Langeoog, Norderney, Borkum, Juist, Baltrum,Spiekeroog, Pewsum, Krummhörn und Greetsiel.
Im Arbeitsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Giese, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, das individuelle Arbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Im Rahmen des individuellen Arbeitsrechts werden vorrangig die Begründung und Beendigung, von Arbeitsverträgen, Arbeitsverhältnisse und Dienstverhältnisse behandelt. Die Beendigung eines Arbeitsvertrages erfolgt häufig durch die fristlose Kündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, die fristgerechte Kündigung, auch ordentliche Kündigung genannt, durch eine Änderungskündigung, durch einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag oder aufgrund einer Massenentlassung.
Kündigungsgründe finden sich im Kündigungsschutzgesetz, KSchG. Es handelt sich dabei um betriebsbedingte Kündigungsgründe, verhaltensbedingte Kündigungsgründe und personenbedingte Kündigungsgründe, wobei bei letzterem Kündigungsgrund oft Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit ist.
Eine Abmahnung, Abmahnungen müssen häufig einer Kündigung vorausgehen. Weitere wichtige Arbeitsfelder im Arbeitsrecht ist die Herbeiführung einer Abfindung, Durchsetzung gegen Mobbing oder Bossing, die Ungleichbehandlung, die Korrektur von Zeugnissen, die Erstellung des Zeugnis, Wettbewerbsverbot, Erstellung eines Arbeitsvertrages. Häufige Klagen ist die Festellungsklage, die Leistungsklage, Zahlungsklage und die Kündigungsschutzklage. Im öffentlichen Dienst ist häufig Rechtsfrage die richtige Eingruppierung, die Eingruppierungsklage und im Beamtenrecht das Disziplinarverfahren und der Widerruf und Rücknahme des Beamtenverhältnisses oder die Konkurrentenklage.
Im kollektiven Arbeitsrecht geht es um die Rechte zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat, Betriebsräte oder Personalrat, Personalräte. Hier geht es um unterschiedlichste Mitbestimmungsfragen, Mitbestimmungsrechte nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz, NPersVG oder dem Bundespersonalvertretungsgesetz BPersVG, oder dem Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG. Fragen stellen sich hier bei einer Personalratswahl, den Personalratswahlen bis zur Personalratswahlanfechtung oder Wahlanfechtung ebenso bei der Betriebsratswahl, den Betriebsratswahlen bzw. der Betriebsratswahlanfechtung. Rechtsfragen bestehen auch bei der Geschäftsordnung des Betriebsrates, Personalrates sowie bei den freiwilligen Mitbestimmungsrechten und erzwingbare Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen, Kündigung von Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung bei personellen Fragen bei Einstellungen, Entlassungen, Versetzungen, Zustimmung bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen, Verweigerung der Zustimmung bei Einstellungen, Einholung eines Sachverständigen nach § 80 Betriebsverfassungsgesetz, bei der Mitbestimmung einer Betriebsänderung, Betriebsspaltung, Betriebsaufspaltung, Betriebsübernahme, Betriebsübergang nach § 613a BGB, Erstellung eines Interessenausgleiches bis hin zu einem Sozialplan. Die mitbestimmungsrechtlichen Verfahren führen wir im Beschlussverfahren vor den jeweiligen Arbeitsgerichten.
Wir sind auch als Referent, Referenten im Arbeitsrecht, insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht und als Einigsstellenbeisitzer in der Einigungsstelle bei Einigungsstellenverfahren tätig.
Im Strafrecht ist Rechtsanwalt Giese als Strafverteidiger ebenfalls zugleich als Fachanwalt für Strafrecht tätig. Er tritt vor allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen auf. Wir arbeiten in der Tatsacheninstanz als auch in den Rechtsmittelinstanzen, also Berufung und Revision. Schwerpunkte sind hier Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht, vorrangig Cannabis, THC, Haschisch, Heroin, Kokain, Ecstasy, LSD. Es geht sowohl um den Konsum als auch der Handel oder um die unerlaubte Einfuhr der Betäubungsmittel in die BRD. Daneben sind wir auch in den weiteren klassischen Strafrechtsfeldern wie Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Raub, schwerer Raub, Erpressung, Nötigung, Betrug, gewerbsmäßiger Betrug, Diebstahl, schwerer Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Bandendiebstahl, generell Bandenkriminalität, organisierte Kriminalität, Urkundenfälschung, Hehlerei, Sozialbetrug, Wirtschaftsbetrug, Wirtschaftsstrafsachen sowie Vergewaltigung, Kinderpornografie, sonstige sexuelle Nötigung, Kindesmissbrauch usw. tätig.
Im Verkehrsstrafrecht spielt daneben häufig auch eine Rolle der Unfallflucht, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Eingriffe in den Straßenverkehr, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahrerflucht, Alkoholfahrten, Alkohol eine tragende Rolle. Dagegen im Verkehrsrecht was eine Ordnungswidrigkeit darstellt, geht es vorrangig um Rotlichtvergehen, Rotlichtverstoß, Ampel bei rot überfahren, zu schnelles Fahren, Geschwindigkeitsübertretung, Geschwindigkeitsüberschreitung, telefonieren beim Auto fahren, Handy, Handybenutzung, drängeln auf der Autobahn, Auffahren, zu geringer oder und genügender oder ausreichender Sicherheitsabstand.
Das Familienrecht bearbeitet Rechtsanwältin Windus. Im außergerichtlichen Bereich stehen vor allem Fragen des Kindschaftsrechtes, insbesondere Regelungen des Umganges und der Berechnung von Unterhalt im Vordergrund. Frau Windus berät im Vorfeld hinsichtlich der familiengerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht / Familiengericht. Man unterscheidet Verfahren in Familiensachen hinsichtlich Ehesachen und anderen Familiensachen. In so genannten Familienstreitigkeiten ist geht es zumeist um die Ehesache bei der es vorwiegend um die Scheidung der Ehe durch Scheidungsbeschluss geht oder um die Aufhebung der Ehe oder die Feststellung des Bestehens oder nicht Bestehens der Ehe. In Scheidungssachen wird nach der Reform des Familienrechtes der Ausspruch der Scheidung nunmehr durch Beschluss vorgenommen, ein Scheidungsurteil gibt es nicht mehr. Im Rahmen des Scheidungs-verfahrenes werden häufig andere Familiensachen im Verbund mit entschieden. Hierzu zählt insbesondere der Versorgungsausgleich in dem ausgleichspflichtige Anrechte und Anwartschaften die während der Ehezeit erworben wurden, bei den gesetzlichen Renten ausgeglichen und gesplittet werden. Der Versorgungsausgleich findet nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) auch bei Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft statt.
Des Weiteren werden häufig in dem Ehescheidungsverfahren die Aufteilung des Hausrates und die Zuweisung der Ehewohnung geregelt. Bei dem Güterecht findet der Zugewinnausgleich statt, soweit man sich in gesetzlichen Güterstand der Zugewinnsgemeinschaft befindet. Durch notariellen Ehevertrag kann jedoch ein Zugewinnsausgleich ebenso wie der Versorgungsausgleich ausgeschlossen worden sein. Des Weiteren findet häufig eine Regelung über Unterhalt statt, sowohl über Kindesunterhalt als auch über sonstigen Verwandten Unterhalt, Ehegattenunterhalt, Ehegattentrennungsunterhalt, Familienunterhalt, Betreuungsunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt. Es muss ermittelt werden, inwieweit der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, die Unterhaltsansprüche seiner Angehörigen zu erfüllen. Es sind Rangfragen zu klären und im Mangelfall die unterschiedlichen Unterhaltsansprüche zu quoteln. Um eine Berechnung des Unterhaltes vornehmen zu können, bedarf es zunächst der Auskunft des Unterhaltspflichtigen. Der Unterhaltsberechtigte hat einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltsschuldner. Hierbei hat der Unterhaltsschuldner sein Einkommen offen zu legen und über seine weiteren Einnahmen Auskunft zu erteilen. Des Weiteren sind in familienrechtlichen Bereich häufig Fragestellungen des Statusrechtes zu klären. Hierunter fällt insbesondere das Namensrecht, die Abstammung, die Annahme als Kind (Adoption), das Personenstandsrecht und die Klärung wer als gesetzlicher bzw. biologischer Vater in Betracht kommt. Häufig werden hier Fragen der Vaterschaftsanfechtung, insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anfechtungsfrist zu klären sein.
Als Verbundsverfahren kommt es häufig auch zur Regelung des Sorgerechtes für gemeinsame Kinder. Zur elterlichen Sorge gehört die tatsächliche Sorge, im Rahmen der Personensorge, die Erziehung des Kindes, die gesetzliche Vertretung des Kindes, die Vermögenssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es können sowohl einzelne Teile des Sorgerechtes als auch das gesamte Sorgerecht (alleiniges Sorgerecht) auf ein Elternteil übertragen werden wenn es dem Kindeswohl entspricht. Bei der Kindeswohlprüfung geht es insbesondere um die Erziehungseignung, den Erziehungsstil, die Bindungstoleranz und die Geeignetheit zur Pflege und Erziehung des Kindes, ausschlaggebend ist auch der Wille des Kindes. Darüber hinaus werden häufig Fragen des Umgangsrechtes bei der Scheidung mit geregelt. Zu den Kindschaftssachen gehört weiter der Anspruch auf Herausgabe des Kindes und Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, bei Dringlichkeit auch im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Bei den Verfahren vor den Familiengerichten besteht teilweise Anwaltszwang, so z.B. bei der Stellung eines Scheidungsantrages. Die Kosten des Verfahrens können soweit sie von den Beteiligten nicht getragen werden können im Wege der Prozesskostenhilfe, welche in familienrechtlichen Angelegenheiten nach der Reform nunmehr Verfahrenskostenhilfe genannt wird, vom Staat übernommen werden. Weitere Fragestellungen im Familienrecht betreffen das Unterhaltsvorschussgesetz, das Elterngeld und die Elternteilzeit gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz (BEEG) sowie das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Zu beachten ist der Anspruchsübergang auf die Sozialleistungsträger soweit der Unterhaltsberechtigte Leistungen bezieht.
Im Sozialrecht werden vorrangig Ansprüche auf dem ALG I(Arbeitslosengeld) und ALG II (auch Harz IV genannt )behandelt, welche sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) richten dem SGB. Darüber hinaus geht es um Berufsunfähigkeitsrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten gegenüber der Landesversicherungsanstalt, den Rententrägern oder den Berufsgenossenschaften.
Ferner sind wir in dem Bereich des Behindertenrechtes bzw. Schwerbehindertenrecht tätig. Dort geht es um Kostenübernahme für Frühförderleistungen, ambulante und stationäre Erziehungshilfen, Eingliederungshilfen, Heimunterbringungen, persönliches Budget und integrative Kindergartenplätze. Ferner wird die Beantragung und die Durchsetzung und die Herbeiführung eines Schwerbehindertenausweises, GdB, Merkzeichen, Behindertenpauschbetrag usw herbeigeführt. Die Abwehr und Heranziehung zum Kindesunterhalt und Elternunterhalt wird ebenfalls bearbeitet.
Infobox ausblenden